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Wettrennen fahren kann Mord sein!

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Landgericht Berlin zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennes wegen Mordes (§ 211 StGB) verurteilt. Die beiden hatten sich innerstädtisch ein Rennen mit über 160 km/h geliefert und mehrere rote Ampeln überfahren. Schließlich war einer der beiden mit dem Fahrzeug eines anderen Fahrers kollidiert, der bei „grün“ in die Kreuzung eingefahren war. Der Fahrer starb infolge des Unfalls.

Das Urteil hat viel Beachtung gefunden, weil solche Rennen, solange niemand verletzt wird, bisher lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden mit einem Strafrahmen von bis zu 3 Monaten Führerscheinentzug und bis zu 400 € Geldbuße. Schon länger verfolgen mehrere Bundesländer das Ziel, das Gesetz so zu ändern, dass ein echter Straftatbestand daraus wird, der dem hohen Grad der Gefährdung entspricht, die von solchen Rennen ausgeht. Unter Umständen ist sind auch schon heute § 315b und § 315c StGB anwendbar, die immerhin einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitstrafe vorsehen.

Auch wenn etwas passiert, sind das bisher in der Regel Strafbarkeiten der Körperverletzung (§ 223 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (mit dem Fahrzeug als Waffe) oder der Körperverletzung mit Todesfolge ( § 227 StGB).

Nach dem neuen Urteil benutzt jemand, der solche Rennen fährt, ein Auto als gemeingefährliches Mittel und nimmt den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Die Verteidigung der Verurteilten hat Revision zum Bundegerichtshof angekündigt.

Auch der Fahrer, der selbst nicht kollidiert war, wurde wegen Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) bei diesem Mord verurteilt.

Es ist also nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen dringend davor zu warnen, derartige Rennen zu fahren: Aktuell ist dafür lebenslange Freiheitstrafe möglich!

(Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 535 Ks 8/16)