STRAFRECHT

Als Spezialisten im Verkehrsrecht vertreten wir Sie natürlich auch gegen alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten. Im Strafrecht gilt in jedem Fall zunächst: Schweigen ist Gold!

Sagen Sie keinesfalls etwas zum jeweiligen Vorwurf, ohne uns vorher kontaktiert zu haben. Sie haben das Recht zu Schweigen und zunächst mit dem Anwalt Ihres Vertrauens Rücksprache zu halten. Bitte beeilen Sie sich hiermit: Es laufen zum Teil kurze und wichtige Fristen!

Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Verkehrsstrafrechts, insbesondere bei dem Vorwurf einer

 

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: Kontakt.