ZIVILRECHT

Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit allen Bereichen des Zivilrechts, welches grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Insbesondere vertreten wir Sie im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Leasingrecht und Schadensersatzrecht. Wir prüfen und gestalten Verträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sowohl in deutscher als auch englischer Sprache. Wir verfügen über viel Erfahrung im Bereich von Unternehmensnachfolgen und Praxisverkäufen. Das Zivilrecht ist vielschichtig. Vertrauen Sie deshalb auf unsere jahrelange Erfahrung.

Kommt es zu Störungen bei der Vertragsabwicklung, machen wir Ansprüche auf Mängelgewährleistung oder Schadensersatz zunächst außergerichtlich geltend. Falls nötig, setzen wir diese auch im Prozess konsequent durch. Zur schnellen und kostengünstigen Eintreibung von offenen Forderungen (Inkasso) betreiben wir auch ein professionelles Forderungsmanagement.

Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Die telefonische Ersteinschätzung erfolgt selbstverständlich kostenlos! Gerne übernehmen wir Terminsvertretungen (Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Untervollmacht) im Landgerichtsbezirk Dresden.