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Betrug mit teuren Büchern und Kunstdrucken

Der Versuch lohnt – jetzt Geld zurückholen!

Seit einigen Monaten berichten die Medien, jüngst MDR, Spiegel und SRF: Bei älteren Menschen stehen plötzlich Vertreter vor der Tür, angeblich z. B. von Bertelsmann. Sie wissen: Hier hat jemand vor Jahren eine Enzyklopädie erworben. Sie behaupten: Die könne man jetzt mit Wertzuwachs verkaufen. Dazu kommt es nicht, aber sie bieten noch etwas anderes an: Nachdrucke historischer Schriften und Kunstwerke, schön anzusehen. Vor Monaten haben wir davor gewarnt, jetzt gibt es Ergebnisse vor Gericht!

 

Wie sieht die Masche aus? Erstaunliche Wertsteigerung der „Werke“!

Die Bücher und Kunstdrucke sind teuer, aber angeblich noch viel wertvoller. Als Sammlung soll der Wert besonders steigen: große Beträge von 30.000 €, 50.000 € sollen für manches Werk erzielbar sein. Angeblich eine sichere Anlage in Zeiten, wo doch auf der Bank das Geld nur Minuszinsen brachte.

 

Das glauben Sie nicht? Wir auch nicht.

Rechtsanwalt Harald Baumann-Hasske beantwortet wichtige Fragen:

 

Sind solche Bücher, Drucke oder Faksimiles eine Wertanlage?

Kaum. Die Bücher und Drucke sind meist bereits beim Kauf nicht das wert, was sie kosten sollen. Bei den Gerichten liegen Verfahren, weil Rentner ihre Altersvorsorge geopfert haben: zigtausende Euro sind gezahlt worden. Das LKA Berlin ermittelt, die Staatsanwaltschaft Bielefeld, in Norddeutschland, auch im Raum Dresden gibt es Fälle.

 

Gibt es Beispiele?

Beispiel ist die sogenannte „Merian Kupferbibel“, die im Direktvertrieb 1.700 € gekostet haben soll. Sechs „Meisterwerke der Welt“ auf Alu-Blech sind angeblich 10.000 € wert. Oder das „Gebetbuch für Kardinal Albrecht von Brandenburg“ für 4.999 €; die Wertsteigerung auf einer Auktion sollte bis zu 42.500 € bringen können. Experten schätzen dagegen den Wertverlust auf mindestens 50 % – vom Einkaufswert.

 

Kann man das Geld zurückholen?

Zivilrechtlich lässt sich das Geld zurückholen. Denn es handelt sich um Wucher, strafrechtlich um Betrug. Der Verlag oder Vertrieb haftet, denn der Vertreter hat den Kaufvertrag für ihn abgeschlossen.

 

Gibt es Erfahrungen?
Unsere Mandanten sind zufrieden. Einigt man sich, kann es ganz schnell gehen; muss man streiten, gibt es, je nach Vertrag, gute Erfolgsaussichten. Das Risiko ist gering, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wir beraten Sie gerne, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.