VERKEHRSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie kompetent im Verkehrsrecht. Nicht umsonst arbeiten wir seit mehreren Jahren erfolgreich mit dem ACE zusammen und dürfen uns Vertrauensanwälte des ACE nennen.

Verkehrsunfall

Unsere Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, versucht die gegnerische Versicherung alles, um sich ihrer Haftung möglichst gut zu entziehen. Deshalb gilt wie überall im Verkehrsrecht: Sprechen Sie nach einem Unfall zunächst mit einem Rechtsanwalt!

Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Was die meisten Unfallopfer nicht wissen und was die gegnerische Versicherung fast immer verschweigt

Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Verkehrsrecht ist Anwaltssache!

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen.

Die Unfallregulierung ist ein weites Feld. Zögern Sie daher nicht, uns sofort nach dem Unfall anzurufen. Die telefonische Ersteinschätzung ist in jedem Fall kostenlos! Soweit Sie schuldlos sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung unsere Gebühren bezahlen! Machen Sie keinesfalls den Fehler, sich alleine auf die Aussagen und Angebote der Gegenseite zu verlassen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung handelt allein in ihrem eigenen Interesse. Verweisen Sie stattdessen immer auf Ihren Anwalt.

Vermeiden Sie nach Unfällen folgende Fehler

 

  • geben Sie am Unfallort niemals eine Schuld zu; auch in scheinbar eindeutigen Fällen können Ihnen dadurch Nachteile entstehen, die vermeidbar sind
  • lassen Sie sich die Abwicklung des Unfalls nicht von einem Dritten (Werkstatt/Versicherung) abnehmen
  • treffen Sie mit der gegnerischen Versicherung keine Vereinbarungen über die Wahl der Werkstatt oder des Gutachters; verweisen Sie auf Ihren Anwalt
  • lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen

 

Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei

 

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Sicherung von Beweisen
  • der Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • der Auswahl eines Gutachters
  • den Kosten für Gutachten

 

Sie haben das Recht auf

 

  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • die freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • die freie Wahl eines Gutachters
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • eine Reparatur des Fahrzeugs, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen

 

Sie wurden verletzt?  Dann haben Sie Anspruch auf

 

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Ersatz der Kosten einer Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen

Besonders im Verkehrsrecht gilt: Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Wir helfen sofort weiter: Kontakt.