ONLINE- UND MEDIENRECHT

Je jünger wir in unserer modernen Gesellschaft sind, desto selbstverständlicher gehen wir mit Smartphones, Tablets und Computern um. Unsere Kanzlei widmet sich seit vielen Jahren allen rechtlichen Problemen, die sich aus dem Umgang mit neuen und alten Medien ergeben. Das Online- und Medienrecht ist ständig im Fluss. Aktualität ist deshalb unser oberstes Ziel!

Viele Kaufverträge kommen inzwischen per E-Mail oder über Internetportale zustande. Anlass für den Gesetzgeber in Deutschland und der europäischen Union, eine Reihe von Regelungen neu zu schaffen oder alte zu ergänzen, um die Schutzfunktion von Vertragsrecht und Verbraucherschutz auch für das Internet aufrecht zu erhalten.

Das Internet verführt dazu, sich Produkte oder Dienstleistungen als Dateien herunterzuladen, ohne dafür die übliche Gegenleistung zu erbringen. Das ist von vielen Anbietern aus Marketinggründen so gewollt, aber es ist oft nicht gesichert, ob sie überhaupt über die zugehörigen Verwertungsrechte verfügen. Es kommt auch immer wieder vor, dass es dem Konsumenten egal ist, ob er mit dem Download oder der Verbreitung von Daten, an denen andere Urheber- oder Verwertungsrechte haben, deren Rechte verletzt.

Es hat in den letzten Jahren hierzu eine Unzahl von Abmahnverfahren gegeben. Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, sich von Rechteinhabern bevollmächtigen zu lassen und das Netz auf missbräuchliche Downloads zu durchsuchen, um den Konsumenten oder Personen, die Dateien weiter verbreitet haben, Abmahnungen zu senden, ihnen Unterlassungserklärungen abzuverlangen und jeweils erhebliche Anwaltskosten zu berechnen.

Dem ist der Gesetzgeber soweit entgegen getreten, als er für den geltend gemachten Schaden und die in Ansatz zu bringenden Anwaltskosten Grenzen eingezogen hat. Beim Erwerb von Produkten im Internet über Verkaufsbörsen haben sich eine Reihe von Spezialproblemen ergeben. Der Kauf von Gegenständen über Gebote hat durch das Internet eine ganz neue Quantität und Qualität erreicht. Oft ist die mangelnde Ernsthaftigkeit von Geboten Grund für die schlechte Zahlungsbereitschaft bei Zuschlag. Es gibt aber Versuche, das Gebotsverfahren zu manipulieren.

Ein anderer Bereich ist das Recht der presserechtlichen oder medienrechtlichen Gegendarstellung. Immer wieder kommt es in den Medien zu Berichten oder Behauptungen über Personen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Oder es werden Sachverhalte berichtet, die der Privatsphäre zuzuordnen sind und die Öffentlichkeit nichts angehen. Es werden kompromittierende Bilder veröffentlicht oder Personen abgelichtet, die nicht im öffentlichen Leben stehen. In solchen Fällen gibt es Mittel des Rechtsschutzes auf dem Klagewege oder auf dem Weg der Einstweiligen Verfügung, wenn es eilig ist und weitere Rechtsverletzungen drohen. Wir haben Erfahrungen darin, Ansprüche aus solchen Rechtsstreitigkeiten – ggf. auch grenzüberschreitend – geltend zu machen. Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf.

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