BGH Aktenzeichen: Az. XI ZR 185/16
In zwei am 21.02.2017 verkündeten Entscheidungen hat der BGH den Bausparkassen das Recht eingeräumt, von sich aus Bausparverträge zu kündigen, selbst wenn die Bausparsumme noch nicht voll eingezahlt ist. Voraussetzung sei, dass der Vertrag bereits seit 10 Jahren zuteilungsreif sei, der Sparer die Vertragssumme aber nicht abgerufen habe.