Am 28.02.2020 haben sich die Verbraucherzentrale und die Volkswagen AG auf einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage geeinigt. Viele Verbraucher bekommen nun ab 19.03.2020 ein Vergleichsangebot der Volkswagen AG, welches bis zum 20.04.2020 angenommen werden müsste. Viele bekommen kein Angebot. Das heißt aber nicht, dass diese Verbraucher leer ausgehen müssen.
Wir beraten Sie kostenlos rund um das Thema Musterfeststellungsklage unter: 0351/498720
Sie können uns auch eine E-Mail schicken und wir rufen Sie zurück: info@baumann-hasske.de
Wer bekommt ein konkretes Vergleichsangebot?
Laut Vergleichstext müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein Vergleichsangebot zu erhalten:
– (i) Erwerb eines Fahrzeugs mit einem Motor des Typs EA 189 EU5 oder EU6, in dem eine vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder funktionsgleichen ausländischen Behörden als unzulässig eingeordnete Abschalteinrichtung verbaut war oder ist (betroffenes Fahrzeug), vor dem 1. Januar 2016,
– (ii) zum Zeitpunkt des Erwerbs Wohnsitz in Deutschland
– (iii) sofern für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen, ist der betreffende Verbraucher der letztmalige Erwerber vor dem 1. Januar 2016
– (iv) Anmeldung von vermeintlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines betroffenen Fahrzeugs bis zum 29. September 2019 zum Klageregister, Aktenzeichen 4 MK 1/18 und keine Rücknahme der Anmeldung
– (v) keine vorherige Abtretung ihrer behaupteten Ansprüche gegen Volkswagen an Dritte
– (vi) kein vorheriges rechtskräftiges Urteil und kein vorheriger abgeschlossener Vergleich über ihre behaupteten Ansprüche
Sprich: Es bekommen nur die Beteiligten ein Vergleichsangebot, welche ihr Fahrzeug bis zum 31.12.2015 erworben haben. Den konkreten Vergleichstext finden Sie hier.
Wie hoch ist das konkrete Vergleichsangebot?
Die Höhe der angebotenen Vergleichszahlung hängt vom Fahrzeugtyp und vom Baujahr ab. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.
Wie gut ist das Angebot der Volkswagen AG?
Ob das jeweilige Angebot gut oder schlecht ist hängt von verschiedenen Parametern (Laufleistung, Kaufpreis, Zufriedenheit mit dem Fahrzeug) ab. Letztlich kann das nur ein Experte beurteilen, welcher sich seit Jahren mit dieser Materie beschäftigt. Gute Nachrichten: Sobald Sie von der Volkswagen AG ein Angebot erhalten haben, können Sie sich kostenlos von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Volkswagen AG!
Was sind die Alternativen?
Wer das Angebot der Volkswagen AG nicht annehmen möchte, kann noch bis Ende Oktober 2020 eine individuelle Einzelklage einreichen. Diese wäre dann darauf gerichtet, das Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuerhalten. In vielen Fällen dürfte das die wirtschaftlich bessere Alternative sein.