IMMOBILIENRECHT

Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Nicht umsonst arbeiten wir bereits seit Jahrzehnten eng mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zusammen und sind dort als eine der Vertrauenskanzleien im Raum Dresden gelistet.

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Wir helfen Ihnen beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Beratung von Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen in grundstücks- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten
  • Gestaltung und Ausarbeitung von Grundstückskaufverträgen
  • Vertragsabwicklung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Klärung der grundstücksbezogenen, öffentlich-rechtlichen Situation vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags, z. B. Bebaubarkeit, Altlasten, Immissionen, dingliche Belastungen
  • Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum
  • Rechte in der Eigentümergemeinschaft nach WEG
  • Beitragsrecht, Kommunalabgaben
  • Fragen zu Garagen und Kleingärten

 

Auch wenn Grundstückskaufverträge notariell geschlossen werden, kann man sich den Notar nicht immer aussuchen. Bei den hohen Werten, um die es oft geht, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt einzubeziehen, der mit juristischem Sachverstand nicht die Interessen des anderen Vertragspartners vertritt, sondern ausschließlich die eigenen Interessen. Beratungskosten vorher sind billiger als Kosten eines Rechtstreits hinterher.

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