VERWALTUNGSRECHT

Wir beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mithilfe jahrelanger Erfahrung im Verwaltungsrecht.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, sowie im Verwaltungsprozessrecht vor dem Verwaltungsgericht (VG), dem Oberverwaltungsgericht (OVG) und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Wir vertreten Sie vor Behörden und in Verwaltungsverfahren (z.B. in Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren).

Eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung muss regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid bemühen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung dieser Klage, mithin um die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.

Bitte nehmen Sie bei allen Fragen des Verwaltungsrechts unsere kostenlose Ersteinschätzung am Telefon in Anspruch.

Insbesondere beschäftigen wir uns tagtäglich mit Fragen aus dem

 

  • Baurecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Amtshaftungsrecht
  • Gewerberecht
  • Gaststättenrecht
  • Umweltrecht
  • Kommunalabgabenrecht

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