ABGASSKANDAL – JETZT HANDELN!

Sie sind vom Abgasskandal (auch Dieselskandal) betroffen?

 

Gern prüfen wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung kostenlos. Rufen Sie uns einfach an unter 0351/498720!

 

Welche Ansprüche könnten Ihnen zustehen?

 

Ihnen könnten Ansprüche gegen den Autoverkäufer bzw. Händler oder direkt gegen die Volkswagen AG zustehen. Denn illegale Software stellt zunächst einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Und wer derartige Software verbaut handelt unseres Erachtens betrügerisch bzw. sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB.

 

Bis wann müssen derartige Ansprüche geltend gemacht werden? 

 

So schnell wie möglich. Denn Ansprüche gegen Händler verjähren für gewöhnlich innerhalb von 2 Jahren. Und sämtliche Ansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren spätestens 2018!

 

Welche Kosten entstehen?

 

Die Erstberatung ist auf jeden Fall kostenlos. Die im Anschluss entstehenden Kosten deckt Ihre Rechtsschutzversicherung, falls Sie das Verkehrsrecht versichert haben. Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nennen wir Ihnen die Kosten natürlich gern im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

 

Welche Unterlagen benötigen wir im Rahmen der Erstberatung? 

 

Wir benötigen den Kaufvertrag (Bestellung) für das Fahrzeug und den Fahrzeugschein. Ggf. fordern wir weitere Unterlagen an.

 

Was passiert nach Einreichung meiner Unterlagen?

 

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden und beraten Sie kostenlos über Ihre Rechte und die Erfolgsaussichten. Natürlich klären wir auch die Übernahme sämtlicher Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Insofern die Gegenseite Ihre Ansprüche zurückweist, erheben wir Klage und sichern somit Ihre Ansprüche vor einer Verjährung.