VERFASSUNGSRECHT

Mit Verfassungsrecht in der anwaltlichen Praxis verbindet man im Allgemeinen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Handlungen des Staates, sei es vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), einem Landesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Verfassungsbeschwerden sind nur zulässig, wenn der Rechtsweg zu den anderen Gerichten ausgeschöpft ist. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch einen Verwaltungsakt oder eine sonstige Verfügung des Staates in ihren Grundrechten verletzt sind, lassen Sie sich bei uns über die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde oder eines sonstigen Zugangs zum Verfassungsgericht beraten.

Wir vertreten aber auch Parlamente oder deren Teilorgane vor Verfassungsgerichten. Volksanträge, Volksbegehren und Volkentscheide werden durch unsere Kanzlei beraten und begleitet.

Auch auf der kommunalen Ebene gibt es Auseinandersetzungen im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Sie werden in der Regel vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Hier ist unsere Kanzlei seit vielen Jahren spezialisiert.