ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei

Seit Bestehen der Kanzlei beraten und vertreten wir Mandanten im Arbeitsrecht. Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer gleichermaßen wie nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen die Erarbeitung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns für Sie ein. Wir stehen im ständigen Kontakt mit Gewerkschaften und pflegen die Teilnahme an Veranstaltungen mit dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Wir bemühen uns um die Existenzsicherung im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren und prüfen die Anwendung von Kündigungsschutzgesetz und Sozialauswahl. Wir beraten beim Abschluss von Arbeitsverträgen in Bezug auf versteckte oder unzulässige Klauseln. Wir kümmern uns um sämtliche arbeitsrechtlichen Belange von Anstellungsverträgen über Abmahnungen und Kündigungen bis hin zu Arbeitszeugnissen.

Kündigung

Der Erhalt einer Kündigung stellt meist einen tiefen Einschnitt in die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers dar. Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht lange und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Kündigungen sind stets mit kurzen Fristen verbunden. Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Eingang der Kündigung erhoben werden. Deshalb legen wir Wert auf eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung am Telefon!

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das umfasst u.a. Auszubildende, Schwangere, Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden oder auch Personen mit Schwerbehinderung. Arbeitnehmer, die in keine dieser Kategorien fallen, können ggf. vom allgemeinen Kündigungsschutz Gebrauch machen.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir schnell und unbürokratisch. Zögern Sie nicht und lassen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon durchführen!

Abmahnung

Verhaltensbedingten Kündigungen muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Eine Abmahnung hat in erster Linie erzieherischen Charakter: Der Arbeitnehmer soll dokumentiert bekommen, dass der Arbeitgeber ihm ein Fehlverhalten vorwirft, das im Wiederholungsfall ernste Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – haben kann. Insbesondere, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist, liegt dem Arbeitnehmer viel daran, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Gern nehmen wir zu Ihrem konkreten Fall im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Stellung.

Arbeitszeugnis

Wenn sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Das Arbeitszeugnis kann sowohl in kompakter (einfaches Arbeitszeugnis), als auch in ausführlicher Form (qualifiziertes Arbeitszeugnis) verfasst werden. Bei mehrjährig bestehendem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Das ist besonders dann interessant, wenn im Raume steht, der Arbeitgeber könne mit der Arbeitsleistung nicht ganz zufrieden sein. Dann wird ein solcher Zweifel erkennbar – oder widerlegt. Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nicht auf Fehler des Arbeitnehmers berufen, die im Zwischenzeugnis nicht erkennbar wurden. Zugleich kann ein Zwischenzeugnis der Erleichterung von Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern dienen.

Inhaltlich darf das Arbeitszeugnis keine Unwahrheiten aufweisen und muss eindeutig formuliert sein. Arbeitgeber bedienen sich dabei gerne einer durch Anwälte und Arbeitsgerichte ausgefeilten Zeugnissprache, die für den ungeübten Leser einen positiven Eindruck vermittelt, für den kundigen Arbeitsrechtler aber das Gegenteil bedeuten kann. Gern prüfen wir auch Ihr Zeugnis und beraten Sie über das weitere Vorgehen.

Leistungen im Überblick

Wir vertreten Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Zusagen aus Betriebsvereinbarungen, insb. aus Sozialplänen
  • Prüfung von Befristungsabreden
  • Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
  • Entfernung von Abmahnungen
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
  • Fragen zu Sonderschutz, z.B. für Schwangere und Mütter
  • Folgen einer Betriebsratstätigkeit und arbeitsrechtliche Absicherung
  • Durchsetzung der besonderen Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Mobbing-Situationen
  • Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Anliegens im Arbeitsrecht: Kontakt.