Kosten und Gebühren
Unser Ziel ist es, den Mandanten die Kosten unserer Tätigkeit verständlich zu machen. Falls diese einmal nicht gelingt, kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen unsere Dienste grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf der Basis zuvor vereinbarter Honorare an, wobei wir insbesondere berücksichtigen:
- die Komplexität der übernommenen Aufgabe und der rechtlichen Materie
- die in Frage stehenden Gegenstandswerte und die zu erwartenden Resultate
- den erforderlichen organisatorischen Aufwand
- die besondere juristische Qualifikation
Falls Sie Fragen zu Gebühren oder weiteren Kosten haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns kostenlos zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung Ihres Rechts ungemein. Selbst wir Anwälte verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Eine solche Versicherung deckt unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise die eigenen Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten, Gerichtskosten und die bei Gericht entstehenden Sachverständigenkosten.
Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann es zur Durchsetzung Ihres Rechts notwendig werden, zunächst Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten vorzufinanzieren. Umgehen Sie ein solches Risiko mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt (bis auf die Selbstbeteiligung) auch die bei uns entstehenden gesetzlichen Gebühren, falls sie nicht von der Gegenseite übernommen werden müssen.
Falls sich Ihre Versicherung weigert, die Kosten zu übernehmen, prüfen wir kostenlos, ob die Versicherung nicht doch zahlen muss. Zur Not leiten wir ein sogenanntes Ombudsmannverfahren ein oder kümmern uns um die gerichtliche Durchsetzung einer Deckungszusage.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für Personen, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Rechte durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe sowie der Durchführung des Verfahrenskostenhilfeverfahrens.
Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann es zur Durchsetzung Ihres Rechts notwendig werden, zunächst Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten vorzufinanzieren. Umgehen Sie ein solches Risiko mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt (bis auf die Selbstbeteiligung) auch die bei uns entstehenden gesetzlichen Gebühren, falls sie nicht von der Gegenseite übernommen werden müssen.